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Beförderungsbedingungen: Saison von Ostern bis 26. September 2010
Der Fahrpreis wird vor Antritt der Fahrt entrichtet. Für Schiffsausfälle und
Verspätungen übernehmen wir keine Haftung. Fahrplan- und Preisänderungen vorbehalten. Bei Sachbeschädigung
haftet der Fahrgast. Eltern haften für Ihre Kinder. Speisen und Getränke können nur über
die Bordrestauration bezogen werden. Schwerbehinderte können nicht unentgeldlich befördert werden,
da die Fahrgastschiffahrt dem Gesetz über die unentgeldliche Beförderung Schwerbehinderter nicht
unterliegt. Vgl. BGBL vom 9.7.79 Seite 989 ff. |
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